Neue Vorschrift für schnelle E-Bikes (45 km/h) per 2024

1. Februar 2024

Ab dem 1. April 2024 tritt eine neue Gesetzesänderung für schnelle E-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen, in Kraft. Alle diese Fahrzeuge müssen neu mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein. Dies soll die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in verschiedenen Verkehrszonen, insbesondere in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, gewährleisten.

Zudem müssen bereits genutzte schnelle E-Bikes bis zum 1. April 2027 entsprechend nachgerüstet werden, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

Bereits seit dem 1. April 2022 ist es in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, dass alle E-Bikes auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren müssen.

Für die Nachrüstung Ihres E-Bikes mit einem Geschwindigkeitsmesser oder eines Lichtsystems melden Sie sich direkt online oder telefonisch unter 062 961 14 88 für einen Termin.